Prof. Dr. med. W. Fries, Neurologe
Praxis für ambulante neurologische Komplexbehandlung und Nachsorge
Die Behandlungskosten in unserer Praxis werden von folgenden Kostenträgern übernommen:
- Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
- Private Krankenversicherungen (PKV)
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetzliche Rentenversicherungen (GRV)
- Haftpflicht- oder Unfallversicherungen (UV)
Eine Übernahme der Fahrkosten für einen Taxi- oder Krankentransport ist in bestimmten Fällen durch die einzelnen Kostenträger möglich, hängt jedoch von der medizinischen Notwendigkeit ab. Sie ist durch die einzelnen Kostenträger unterschiedlich geregelt.